So sollen in Zukunft Zuchtverbände und private Händler direkt beim Landratsamt die für den Viehkauf notwendige Bescheinigung der so genannten die BHV1-Freiheit (Boviner Herpesvirus 1) anfordern können. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass der Landwirt dem Zuchtverband oder dem Händler eine pauschale Vollmacht hierfür erteilt. Damit werden Behördenwege abgekürzt und verringert.
Weitere Verbesserungen gibt es gegenüber der ursprünglich angedachten Regelung bei den Eigenverbrauchstankstellen auf landwirtschaftlichen Betrieben. So sollen verschärfte Auflagen für Eigenverbrauchstankstellen unter anderem nicht ab 4.000 Litern, sondern erst ab einer Größe von 40.000 Litern gelten. Auch bei den Auflagen für die befestigte Fläche konnte eine für Landwirte akzeptable Lösung gefunden werden.
"Bei den Verwaltungskosten der Tierkörperbeseitigungsanstalten wird künftig nur noch eine einzige Rechnung pro Quartal ausgestellt", so Sinner. Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz teilte mit, dass sämtliche Tierkörperbeseitigungsanstalten ihre Abrechnungen nun auf eine mindestens vierteljährliche Abrechnung umgestellt haben. "Mit diesen Vereinfachungen kann wichtigen Forderungen der bayerischen Landwirte nach einer Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung nachgekommen werden", beurteilt Eberhard Sinner die Neuerungen.